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Informationen für Patientinnen und Patienten 
 

Der erste Schritt in eine ambulante Psychotherapie erfolgt über Ihre persönliche Kontaktaufnahme während der Telefonsprechstunde.

In einem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) von 50 Minuten haben wir die Möglichkeit über Ihr Anliegen zu sprechen und einander kennenzulernen. Diesem kann sich dann bei gegebener Indikation eine Phase von weiteren Gesprächen anschließen, um am Ende eine Entscheidung über die gemeinsame Arbeit zu treffen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten in der Regel ohne gesonderte Beantragung übernommen. Für Privatversicherte ist es empfehlenswert, die Kostenübernahme zuvor mit Ihrem Versicherungsträger abzuklären.

Bei Entscheidung für eine längerfristige, gemeinsame Arbeit folgt Ihr Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse, den ich gemeinsam mit Ihnen vorbereiten und besprechen werde.  Die weitere Therapie kann dann je nach Fall 12-100 Stunden umfassen. Eine Therapiestunde dauert in der Regel 50 Minuten und findet ein- bis zweimal wöchentlich statt.   

 

Bringen Sie zum Erstgespräch bitte Ihre Versichertenkarte mit (sofern Sie nicht Selbstzahler sind oder anderweitig versichert sind). Eine Überweisung durch Ihren Arzt/Ihre Ärztin ist nicht nötig.

 

Bringen Sie auch bitte relevante Vorbefunde, Entlassbriefe, Medikationspläne oder Ähnliches mit zum Erstgespräch, falls Sie sich bereits in psychotherapeutischer, psychiatrischer und/oder psychosomatischer Behandlung befinden bzw. befanden (stationäre- und/oder teilstationäre/tagesklinische Behandlungen, ambulante Behandlungen, Reha-Maßnahmen etc.)

 

Ferner verfüge ich über kein Wartezimmer. Ich bitte Sie daher pünktlich zu erscheinen. Wenn Ihr Termin bspw. um 10 Uhr ist, beginnt Ihre Stunde genau um 10 Uhr, bitte klingeln Sie auch erst dann. 

 

Die Behandlung findet in psychotherapeutischen Einzelgesprächen im Sitzen statt. Nach Absprache werden auch Angehörigengespräche angeboten.

 

Psychologische Psychotherapeuten sind nicht dazu berechtigt, Ihnen Medikamente zu verschreiben oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Sie auszustellen.

 

Alles was Sie mir mitteilen, untersteht der ärztlichen Schweigepflicht. 

 


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